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enn die Eltern sich dazu entscheiden, einen Hausverkauf zu Lebzeiten anzustreben, kann dies viele Gründe haben. Oft möchten sie sich räumlich verkleinern oder suchen sich eine altersgerechte Wohnung.

Im traurigsten Fall können die Eltern die Entscheidung über den Hausverkauf gar nicht mehr selbst treffen, da sie geschäftsunfähig und dringend pflegebedürftig sind. Hier sind einige hilfreiche Hinweise rund um das Thema Hausverkauf der Eltern zu Lebzeiten. Gerade da dies oft mit einer schwierigen Lebenssituation einhergeht, sollten die Betroffenen rundum informiert sein.

Wer kann das Elternhaus verkaufen?

Immobilien kann nur derjenige rechtmäßig verkaufen, der im Grundbuch für die jeweiligen Immobilien eingetragen ist. Handelt es sich um das Haus der Eltern in München, sind dies meist beide Elternteile. Für gewöhnlich stehen sie zu gleichen Teilen im Grundbuch als Hauseigentümer vermerkt. Sie haben damit das Recht, ohne Einwilligung der Kinder zu jederzeit das eigene Haus zu verkaufen.

Es existieren jedoch auch ein paar Sonderregelungen, die dazu führen, dass andere Personen das Haus verkaufen können. Hier einige Fallbeispiele:

  • Beide Eltern sind verstorben. Die Kinder sind rechtmäßige Erben und werden nun als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Sie können das Haus verkaufen, vermieten oder selbst in dieses einziehen.
  • Aus beispielsweise steuerlichen Gründen haben die Eltern das Haus zu Lebzeiten an die Kinder übertragen. Nun haben die Kinder über das Haus die Entscheidungsmacht, aber müssen natürlich einen etwaigen Nießbrauch oder ein mögliches Wohnrecht beachten.
  • Ein Elternteil ist verstorben. Im Testament ist vermerkt, dass der Hinterbliebene Vorerbe ist und die komplette Immobilie erhält. Dieser kann nun bestimmen, was er mit dem Haus macht.

Die Eltern entscheiden sich für den Hausverkauf

Es ist nicht selten, dass die Eltern die schwere Entscheidung treffen, das einstige Heim ihrer Kinder zu verkaufen. Dies zu tun, fällt oft nicht leicht, aber ist manchmal der einzige Ausweg, den Lebensabend zu bestreiten. Große Häuser und Grundstücke sind aufwendig und kostspielig zu pflegen. In einigen Fällen sind die Eltern auf externe Hilfe angewiesen, die jedoch stark die Finanzen belastet. Durch eine räumliche Verkleinerung können die Kosten für die Pflegekraft aufgebracht werden. Die Kinder der Eltern sollten daher Nachsicht walten lassen, wenn die Eltern ihnen die Entscheidung über den angestrebten Hausverkauf mitteilen.

Das Haus an die eigenen Kinder oder andere Familienmitglieder verkaufen

Eine beliebte Möglichkeit ist, das Haus an die eigenen Kinder oder andere Familienmitglieder zu verkaufen. Auf diese Weise bleibt es in der Familie und der Verkaufsprozess vereinfacht sich. Teilweise wird diese Variante auch gewählt, um einen möglichen Erbschaftsstreit zu verhindern. Durch einen Verkauf des Hauses können die Eltern sicherstellen, dass eine bestimmte Person das Haus komplett erhält. Um Ausgleichszahlungen im Nachhinein zu vermeiden, ist es dann wichtig, dass das Haus zu einem realistischen Preis verkauft wird. Es darf sich um keine versteckte Schenkung handeln.

Wird das Haus an die eigenen Kinder verkauft, aber möchten die Eltern in diesem noch wohnen bleiben, können sie mit einem Wohnrecht auf Nummer sicher gehen. Auch ein Nießbrauch ist denkbar. Werden diese beiden Varianten gewählt, darf der Kaufpreis auch reduziert werden, da der Hauskäufer und damit das Kind nicht frei über die Immobilie verfügen kann.

Beachten Sie bitte auch, dass durch einen Hausverkauf an die Kinder die Schenkungs- und Erbschaftsteuern entfallen. Dadurch kann der Nachwuchs erheblich an Geld sparen.

Hausverkauf an Dritte

Gelegentlich möchten oder können die eigenen Kinder das Haus nicht kaufen. Ist dies der Fall, gibt es immer die Möglichkeit, einen unbekannten Dritten als Käufer zu suchen. Um das Haus zum bestmöglichen Preis zu verkaufen, bietet sich das Heranziehen eines Maklers in München an. Er ermittelt versiert den Angebotspreis und übernimmt den kompletten Verkaufsprozess. Auch wenn die Hausverkäufer für den Hausverkauf theoretisch selber Zeit hätten, ist ein Makler ratsam. Er ist mit allen Fallstricken vertraut und weiß, worauf bei Immobiliengeschäften zu achten ist. Selbstverständlich führt er alle Maßnahmen nur in Absprache mit den Hausbesitzern durch. So legt er gemeinsam mit ihnen Besichtigungstermine fest und berät sie umfangreich in puncto Kaufvertrag. Sollten die Hausverkäufer stark unter Zeitdruck stehen, da ein rascher Einzug in ein Seniorenheim gewünscht ist, ist der Makler ebenfalls der geeignete Ansprechpartner. Er verfügt über eine Datenbank mit wertvollen Kontakten, in der vielleicht der richtige Kaufinteressent bereits vermerkt ist.

Hausverkauf bei Geschäftsunfähigkeit der Eltern

Das fortschreitende Alter bringt mitunter Erkrankungen mit sich, die die Eltern geschäftsunfähig machen. Sie sind nun auf fremde Hilfe rund um die Uhr angewiesen, die Angehörige kaum leisten können. Was ist zu tun? Jetzt können die Kinder das Elternhaus verkaufen, sofern es dafür eine Vollmacht gibt. Diese Vollmacht muss unterschrieben und notariell beurkundet sein. Darüber hinaus muss die Vollmacht von den Eltern herausgegeben worden sein, als sie noch geschäftsfähig waren. Sollte solch eine Vollmacht nicht vorliegen, müssen die Kinder das Vormundschaftsgericht kontaktieren. Dieses kann nach Bewertung der individuellen Umstände entscheiden, dass ein Hausverkauf notwendig ist.

Publiziert am
Sep 17, 2019
 in Kategorie:
Verkaufsstrategie

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